Nutzungsbedingungen (Terms of Service)

Datum des Inkrafttretens: 11. Oktober 2024 Vielen Dank, dass Sie sich für Vetera als Ihre Praxismanagement-Software entschieden haben. Ihnen steht nun eine umfassende Auswahl an Werkzeugen und Funktionen zur Verwaltung […]

Datum des Inkrafttretens: 11. Oktober 2024

Vielen Dank, dass Sie sich für Vetera als Ihre Praxismanagement-Software entschieden haben. Ihnen steht nun eine umfassende Auswahl an Werkzeugen und Funktionen zur Verwaltung Ihrer Praxis zur Verfügung.

Diese Bekanntmachung wird erstellt und diese Nutzungsbedingungen werden veröffentlicht von Nordhealth Finland Oy, einem in Finnland eingetragenen Unternehmen mit Sitz in Bulevardi 21, 00180 Helsinki, Finnland, E-Mail-Adresse: support@Vetera.info, Telefonnummer abrufbar unter https://www.provet/contact. Unsere Website, auf die sich diese Nutzungsbedingungen beziehen, befindet sich unter https://provet.com/ (Website).

Diese Nutzungsbedingungen sind wichtig, da sie mit Ihrer Annahme (die erfolgt, wenn Sie Ihren Abonnementvertrag unterzeichnen und zurücksenden, wenn Sie mit der Nutzung des Vetera-Dienstes beginnen oder wenn wir mit der Erbringung professioneller Dienstleistungen (wie nachfolgend definiert) beginnen, je nachdem, was früher eintritt) einen verbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und uns begründen und unsere jeweiligen Rechte und Pflichten in Bezug auf Ihre Nutzung des Vetera-Dienstes und aller anderen Dienstleistungen, die wir für Sie erbringen, festlegen.

Wir bewahren eine Kopie der Vereinbarung (wie nachfolgend definiert) für unsere eigenen Zwecke auf, aber die hinterlegte Kopie wird für Sie nicht zugänglich sein. Dementsprechend wird Ihnen empfohlen, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen und aufzubewahren.

Ein Glossar der in diesen Nutzungsbedingungen verwendeten Wörter und Ausdrücke ist unten zusammen mit Regeln für deren Verständnis aufgeführt. Darüber hinaus beziehen sich Verweise auf „wir”, „uns” oder „Nordhealth” auf Nordhealth Finland Oy und Verweise auf „Sie” auf das Unternehmen, die Organisation oder die sonstige Person, deren Daten in Ihrem Abonnementvertrag aufgeführt sind oder für die unsere Dienstleistungen erbracht werden.


A. Nutzungsbedingungen

1. Wie lange läuft die Vereinbarung?

1.1 Die Vereinbarung tritt am Vertragsbeginn in Kraft und läuft über die Erstlaufzeit sowie anschließend über Verlängerungszeiträume weiter, sofern sie nicht von Ihnen oder uns vorzeitig gekündigt wird, wenn dazu gemäß der Vereinbarung eine Berechtigung besteht.

1.2 Der letzte Tag der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums muss der letzte Tag eines Monats sein.

2. Was ist in der Vereinbarung enthalten?

2.1 Die Vereinbarung besteht aus Ihrem Abonnementvertrag, Leistungsbeschreibungen, diesen Vetera-Nutzungsbedingungen, Auftragsverarbeitungsbedingungen und, sofern wir professionelle Dienstleistungen erbringen, den Nutzungsbedingungen für Professional Services sowie, sofern Sie unseren Zahlungsdienst nutzen, den Nutzungsbedingungen für den Zahlungsdienst.

2.2 Diese Nutzungsbedingungen bestehen aus zwei Abschnitten: Teil A (Nutzungsbedingungen) und Teil B (Glossar).

2.3 Sämtliche Dienstleistungen werden ausschließlich nach Maßgabe der Vereinbarung erbracht. Etwaige sonstige Nutzungsbedingungen, die Sie vorbringen (gleich ob in Bestellungen, Notizen, Abnahmeprotokollen, Korrespondenz oder anderweitig) werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen und werden nicht Bestandteil der Vereinbarung.

3. Dienstleistungen

3.1 Unsere Beauftragung

3.1.1 Vorbehaltlich der Vereinbarung beauftragen Sie Nordhealth mit der Bereitstellung der Dienstleistungen auf nicht-exklusiver Basis und Sie müssen die Entgelte zahlen.

3.1.2 Wir gewähren Ihnen eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz, um Autorisierten Nutzern die Nutzung des Vetera-Dienstes zu gestatten.

3.1.3 Sie gewähren uns eine nicht-exklusive Lizenz, (i) Ihre Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, anzupassen, anzuordnen, zu verändern und offenzulegen, soweit dies vernünftigerweise zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, sowie (ii) Ihre Daten und Daten über die Nutzung des Vetera-Dienstes durch Autorisierte Nutzer zusammenzustellen und zu nutzen, um die Daten zu anonymisieren, mit gleichartigen oder ähnlichen anonymisierten Daten anderer Kunden zu aggregieren, die Nutzung des Vetera-Dienstes zu analysieren, Benchmarking durchzuführen und Dokumente sowie Berichte zum Vetera-Dienst zu erstellen und diese Dokumente/Berichte offenzulegen und anderweitig wirtschaftlich zu verwerten, jedoch ohne Ihre Identität oder die Identität einzelner Autorisierter Nutzer offenzulegen. Handlungen im Rahmen dieser Lizenz können in unserem Namen durch unsere Mitarbeiter, Beauftragte und Auftragnehmer sowie durch Dienstleister von Nordhealth vorgenommen werden.

3.2 KI-Tool

3.2.1 Diese Klausel gilt, wenn Sie, Ihre Affiliates und Autorisierte Nutzer das KI-Tool im Rahmen der Nutzung der SaaS-Services verwenden.

3.2.2 KI-Tools dürfen nur zur Unterstützung des Betriebs Ihrer klinischen Tierarztpraxis verwendet werden.

3.2.3 Sie erkennen in eigenem Namen sowie im Namen Ihrer Affiliates an, dass sämtliche Daten, die über das KI-Tool verwendet werden, an die in unserer Liste der Third Party Data Processors benannten AI Service Provider übermittelt und durch diese verarbeitet werden (jeweils in der jeweils aktualisierten Fassung). Diese Daten werden gemäß den Richtlinien und Nutzungsbedingungen des jeweiligen AI Service Provider gespeichert und genutzt; diese können sich im Zeitablauf ändern („AI Nutzungsbedingungen”). Die AI Nutzungsbedingungen sind direkt über die Website des AI Service Provider abrufbar. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die AI Nutzungsbedingungen zu prüfen und sich über Änderungen auf dem Laufenden zu halten.

3.2.4 Wir übernehmen keine Verantwortung in Bezug auf die KI-Services oder Handlungen des AI Service Provider, insbesondere nicht für: (a) die Nichterbringung der KI-Services; (b) die Einstellung, Aussetzung oder Einschränkung des Zugangs zu den KI-Diensten oder zu Ihren Daten, die bei dem KI-Dienstanbieter gespeichert sind; (c) Verzögerungen bei der Bereitstellung der KI-Dienste oder der Ergebnisse; (d) Qualität, Richtigkeit oder Verlässlichkeit der durch das KI-Tool erzeugten Ergebnisse; (e) Schäden, Verluste oder Haftungen, die aus der Nutzung oder Nichtnutzbarkeit der KI-Dienste oder aus einem Vertrauen auf die durch das KI-Tool erzeugten Ergebnisse entstehen.

3.2.5 Sie sind für die Eingaben in das KI-Tool verantwortlich und müssen die AI Nutzungsbedingungen einhalten.

3.2.6 Wenn wir vernünftigerweise annehmen, dass die Nutzung des KI-Tools gegen diese Vereinbarung verstößt, sind wir berechtigt: (a) den Zugriff auf das KI-Tool dauerhaft zu entziehen; oder (b) den Zugriff auszusetzen, bis wir überzeugt sind, dass die unzulässige Nutzung beendet wurde und nicht fortgesetzt wird.

4. Was Sie nicht tun dürfen

Sie dürfen nicht: (i) soweit nicht nach den Vorschriften zulässig, Vetera anpassen, übersetzen, anordnen oder verändern, Reverse Engineering betreiben, dekompilieren oder disassemblieren oder sonstige unbefugte Handlungen in Bezug auf den Vetera-Dienst vornehmen; (ii) Copyright-, Marken- oder sonstige Hinweise, die auf Vetera oder in Bezug auf den Vetera-Dienst erscheinen, entfernen, ändern oder unkenntlich machen; (iii) Sicherheitsmaßnahmen zur Absicherung oder zur Verhinderung unbefugter Nutzung des Vetera-Dienstes umgehen oder deren Nutzung vermeiden; (iv) die im Abonnementvertrag (sofern vorhanden) festgelegte Anzahl an Autorisierten Nutzern überschreiten; (v) den Vetera-Dienst zugunsten Dritter (mit Ausnahme Ihrer klinischen Kunden) nutzen, insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen, die ganz oder teilweise in der Nutzung des Vetera-Dienstes bzw. von Vetera bestehen; (vi) veranlassen oder zulassen, dass Autorisierte Nutzer Konten teilen oder einem anderen Autorisierten Nutzer bzw. einem Dritten Zugriff auf ein einem Autorisierten Nutzer zugewiesenes Konto verschaffen; (vii) das KI-Tool für andere als die in der Vereinbarung vorgesehenen Zwecke verwenden; oder (viii) eines der vorgenannten Handlungen versuchen, Dritte dazu veranlassen oder Dritten erlauben, diese Handlungen vorzunehmen oder zu versuchen.

5. Entgelte

5.1 Berechnung

5.1.1 Der Preis für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Leistung ist der im Abonnementvertrag bzw. der Leistungsbeschreibung angegebene Preis; andernfalls gilt unser jeweils aktueller Preis für das betreffende Produkt bzw. die betreffende Leistung.

5.1.2 Für den Vetera-Dienst werden, soweit im Abonnementvertrag nicht abweichend geregelt, die Entgelte am ersten Tag jedes Monats wie folgt berechnet: (a) Abonnementgebühren fallen im Voraus an und richten sich nach der jeweils höchsten Anzahl an Konten im vorangegangenen Monat; für den ersten Monat richtet sich die Gebühr nach der Anzahl der Konten am Tag der erstmaligen Live-Schaltung des Vetera-Dienstes; und (b) Transaktionsgebühren fallen nachträglich an und richten sich nach den im vorangegangenen Monat getätigten Transaktionen.

5.1.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, enthalten die im Abonnementvertrag genannten Preise sämtliche zusätzlichen Abgaben (sofern vorhanden), die von zuständigen Behörden jeweils festgelegt werden, mit Ausnahme von Umsatzsteuer sowie sonstiger vergleichbarer Verbrauch- oder Verkaufssteuern; diese werden den Entgelten hinzugerechnet und sind entsprechend dieser Klausel zu zahlen.

5.1.4 Ist eine Gebühr als Schätzung oder indikativ für einen Endbetrag bezeichnet, ist diese Schätzung nicht bindend; die entsprechenden Entgelte bestimmen sich nach dem im Abonnementvertrag genannten anwendbaren Satz.

5.1.5 Wir sind berechtigt, die Entgelte und Sätze zur Berechnung der Entgelte durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zu ändern. Die Preisänderung wirkt sich nicht auf Zahlungen aus, die vor Wirksamwerden der Änderung fällig werden. Wenn Sie die Preisänderung nicht akzeptieren, können Sie die betroffenen Dienstleistungen kündigen, indem Sie uns mindestens vierzehn (14) Tage vor Monatsende schriftlich informieren.

5.2 Entgelte für Professional Services

5.2.1 Die Vergütung für Professional Services richtet sich nach der Leistungsbeschreibung. Sofern Gebühren für Professional Services nach Personentagen berechnet werden, entspricht ein Personentag 7,5 Arbeitsstunden; Bruchteile eines Personentags werden auf den nächsten vollen Personentag aufgerundet.

5.2.2 Die Gebühren für Professional Services umfassen keine angemessenen Reise- und Übernachtungskosten bei Vor-Ort-Dienstleistungen. Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt, soweit sie im Voraus schon bekannt sind, andernfalls nachträglich.

5.2.3 Die Gebühren für Professional Services, die die produktive Inbetriebnahme von Vetera betreffen („Implementierungsgebühren”), werden zu fünfzig Prozent (50 %) am Datum Ihres Abonnementvertrags („Anfängliche Implementierungsgebühren”) und im Übrigen bei der erstmaligen Live-Schaltung des Vetera-Dienstes in Rechnung gestellt und bezahlt. Die Zahlung der Anfänglichen Implementierungsgebühren ist Voraussetzung für den Beginn der unter dieser Klausel genannten Arbeiten.

5.2.4 Für Zwecke von Ziffer 5.2.3 gilt: Wurden Implementierungsgebühren geschätzt, bestimmt sich der am Datum des Abonnementvertrags fällige Betrag nach der Schätzung der gesamten Implementierungsgebühren.

5.3 Zahlung

5.3.1 Abonnementgebühren beginnen bei der erstmaligen Live-Schaltung des Vetera-Dienstes, es sei denn, dieses Ereignis verzögert sich aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden oder sonst außerhalb des Einflussbereichs von Nordhealth liegenden Umstands (wie in den Professional Services Terms definiert). In diesem Fall beginnen Abonnementgebühren, sofern Vetera ansonsten gemäß den Nutzungsbedingungen für professionelle Dienstleistungen einsatzbereit ist, an dem Datum, an dem Vetera einsatzbereit ist.

5.3.2 Sofern nicht anders angegeben, gelten für alle Entgelte: (a) Sie werden per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen oder am Rechnungsdatum von Ihrer Kreditkarte belastet; oder (b) Sie sind von Ihnen (ohne Aufrechnung) auf das in der Rechnung angegebene bzw. von Nordhealth jeweils benannte Bankkonto zu zahlen, spätestens bis zum 20. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Rechnung zugeht. Sie sind nicht erstattungsfähig, soweit die Vereinbarung nichts anderes vorsieht.

5.3.3 Für Entgelte, die per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt werden, erhalten Sie eine Quittung.

5.4 Verzugszinsen

Zahlen Sie einen fälligen Betrag nicht bis zum Fälligkeitstag, fallen auf den ausstehenden Betrag Verzugszinsen ab Fälligkeit bis zum tatsächlichen Zahlungstag (auch nach Rechtshängigkeit) in Höhe von 10 % p. a. oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes an, je nachdem, welcher Satz niedriger ist, berechnet auf Basis eines Jahres mit 365 Tagen und der tatsächlich verstrichenen Tage, taggenau.

5.5 Stornogebühren

5.5.1 Die folgenden Regelungen gelten, wenn: (a) sich der geplante Termin für die erste Live-Nutzung des Vetera-Dienstes infolge eines vom Kunden zu vertretenden oder sonst außerhalb des Einflussbereichs von Nordhealth liegenden Umstands verzögert („kundenbedingte Verzögerung”), oder (b) Sie die Vereinbarung aus einem anderen Grund kündigen als nach Ziffer 13.2 (Kündigung).

5.5.2 Sie müssen uns eine kundenbedingte Verzögerung oder Kündigung so früh wie möglich mitteilen; wir werden uns bemühen, den Eingang binnen 48 Stunden zu bestätigen.

5.5.3 Kundenbedingte Verzögerungen und Stornierungen lösen folgende Entgelte aus:

DienstleistungenInnerhalb von 12 WochenInnerhalb von 10 WochenInnerhalb von 6 WochenInnerhalb von 4 WochenBeschreibung
Verzögerungen
Datenmigrationsgebühren25%50%75%100%Jeder Prozentsatz wird auf die relevanten Entgelte für Professional Services angewandt, die sich auf Datenmigration oder -konvertierung (oder beides) beziehen, die aufgrund der kundenbedingten Verzögerung erneut durchgeführt werden müssen.
Implementierungsgebühren25%50%75%100%Jeder Prozentsatz wird zur Berechnung unserer Kosten für verlorene Berater-Zeit infolge der kundenbedingten Verzögerung verwendet; nicht berücksichtigt werden verlorene Zeiten von Beratern, die auf andere Projekte umverteilt werden.
Reise- und Übernachtungskosten100%100%100%100%Sämtliche Kosten für die Stornierung oder Umbuchung von Flügen und Unterkünften werden zu 100 % an Sie weiterverrechnet.
Stornierungen
Datenmigrationsgebühren25%50%75%100%Entspricht dem Umfang der Arbeit, die abgeschlossen ist oder zur Durchführung vorgesehen war und durch die Stornierung verloren geht oder vergeblich wird.
Implementierungsgebühren25%50%75%100%Zahlbar unabhängig davon, ob Berater auf alternative Tätigkeiten eingesetzt werden können.
Reise- und Übernachtungskosten100%100%100%100%Sämtliche Kosten zur Stornierung oder Umbuchung von Flügen und Unterkünften werden zu 100 % weiter berechnet.

5.5.4 Für Zwecke der vorstehenden Tabelle bezeichnen die in den Kopfzeilen genannten Zeiträume den Zeitraum vor dem geplanten Termin der ersten Live-Nutzung des Vetera-Dienstes, zu dem wir die Mitteilung nach Ziffer 5.5.2 erhalten.

6. Support und Verfügbarkeit

6.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen werden sowohl der Vetera-Dienst als auch der Zahlungsdienst in dem Zustand bereitgestellt, in dem sie verfügbar gemacht werden. Wir übernehmen keinerlei Zusicherungen (gleich ob als Erklärung, Gewährleistung, Zusage oder anderweitig) hinsichtlich Betrieb, Qualität, Übereinstimmung mit Beschreibung oder Muster, Funktionalität oder Leistung des Vetera-Dienstes, von Vetera oder des Zahlungsdienstes, weder einzeln betrachtet noch in Verbindung mit einer Integration in Systeme oder Netzwerke.

6.2 Wir erbringen den Vetera-Dienst im Wesentlichen entsprechend der Dokumentation und stellen Ihnen in angemessenem Umfang technischen und nutzungsbezogenen Support zur Verfügung (ausgenommen Schulungen und verwandte Dienstleistungen, die gesondert vereinbart und bepreist werden). Die Supportzeiten ergeben sich aus dem Abonnementvertrag. Support leisten wir per E-Mail, Chat oder Telefon (Kontaktdaten separat). Gegen zusätzliche Vergütung können Sie mit uns eine separate Service-Level-Vereinbarung abschließen, sofern Sie umfassenderen Support benötigen.

6.3 Klarstellend: Wir erbringen keinen Support, keine Unterstützung und keine Wartung in Bezug auf Geräte oder Software Dritter oder für Nutzer außerhalb der Autorisierten Nutzer.

6.4 Wir streben eine Verfügbarkeit des Vetera-Dienstes von 99,9 % an (ausgenommen regelmäßige und außerplanmäßige Wartungsfenster), übernehmen jedoch keine Haftung dafür, dieses Ziel aus irgendeinem Grund nicht zu erreichen.

6.5 Wir erstellen einmal pro normalem Arbeitstag Sicherungskopien von Ihren Daten und halten diese Sicherungskopien in geeigneter Weise unter Einhaltung der guten Branchenübung.

6.6 Unsere einzige Haftung und Ihr ausschließliches Rechtsmittel bei Nichterbringung, mangelhafter oder verzögerter Erbringung des Vetera-Dienstes besteht darin, dass wir den Vetera-Dienst so bald wie vernünftigerweise möglich erneut erbringen bzw. wiederherstellen (je nach Fall).

6.7 Im Rahmen des Supports kann es erforderlich sein, auf Ihre Daten zuzugreifen; in diesem Fall tun wir dies nur in dem Umfang, der unter Berücksichtigung des von Ihnen gemeldeten Problems vernünftigerweise erforderlich ist (und ansonsten nicht).

7. Aussetzung des Vetera-Dienstes

Wir sind berechtigt, den Zugriff auf den Vetera-Dienst oder den Zahlungsdienst auszusetzen:

7.1 wenn Sie die Entgelte trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlen, bis Sie Ihre Zahlungspflichten aus der Vereinbarung erfüllt haben;

7.2 für geplante Wartungsfenster, über die wir Sie jeweils informieren;

7.3 aufgrund von Installations-, Änderungs- oder Wartungsarbeiten an allgemeinen Datennetzen außerhalb unseres Einflussbereichs oder aufgrund erheblicher Datensicherheitsrisiken für die Dienstleistungen oder wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder durch zuständige Behörden erforderlich ist;

7.4 wenn die Nutzung des Vetera-Dienstes (i) gegen die Vereinbarung verstößt oder wir einen solchen Verstoß als gegeben ansehen, (ii) ein Sicherheitsrisiko oder ein Risiko für die Integrität des Vetera-Dienstes darstellt, einschließlich Fällen, in denen die Vertraulichkeit eines Passworts beeinträchtigt wurde oder vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie beeinträchtigt wurde, oder die Dienstleistungen nachteilig beeinflusst oder (je nach Fall) nachteilig beeinflussen könnte, (iii) gegen Vorschriften verstößt oder (iv) den Vetera-Dienst oder eine andere von uns für Dritte erbrachte Dienstleistung nachteilig beeinflusst oder (je nach Fall) nachteilig beeinflussen könnte; oder

7.5 wenn es notwendig oder wünschenswert ist, um eine Verletzung des Eigentums oder der Rechte Dritter zu vermeiden oder zu verhindern; in diesen Fällen werden wir uns in angemessenem Umfang bemühen, die betroffenen Autorisierten Nutzer zu benachrichtigen, bevor die Aussetzung wirksam wird, und (sofern keine vorherige Benachrichtigung erfolgt ist) so bald wie vernünftigerweise möglich danach, wobei wir hierfür jedes angemessene Mittel nutzen können.

8. Nutzung des Vetera-Dienstes

8.1 Wir möchten, dass Sie Vetera bestmöglich nutzen, jedoch gelten Regeln für die Nutzung durch Sie und Ihre Autorisierten Nutzer. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass Autorisierte Nutzer angemessen qualifiziert und im Umgang mit dem Vetera-Dienst geschult sind und die Vereinbarung einhalten, soweit diese deren Nutzung betrifft.

8.2 Sie müssen alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen eine unbefugte oder rechtswidrige Nutzung des Vetera-Dienstes einrichten und aufrechterhalten und sicherstellen, dass Sie über sämtliche erforderlichen Einwilligungen verfügen, um Ihre Daten in Vetera hochzuladen und dort zu verarbeiten.

8.3 Sie dürfen über den Vetera-Dienst keinen Virus und kein Material speichern, verbreiten oder übertragen, das rechtswidrig, schädlich, bedrohend, verleumderisch, obszön ist, Eigentums- oder sonstige Rechte Dritter verletzt, belästigend oder rassistisch/ethnisch beleidigend ist, illegale Aktivitäten erleichtert, Diskriminierung fördert oder gegen Vorschriften verstößt. Wir sind berechtigt, jederzeit Viren oder Material, das nach unserer Auffassung gegen diese Ziffer 8.3 verstößt, aus dem Vetera-Dienst zu entfernen, zu sperren oder zu löschen.

8.4 Sie sind verantwortlich für jeden Zugriff auf und jede Nutzung des Vetera-Dienstes über ein Konto, unabhängig davon, ob dies durch einen Autorisierten Nutzer erfolgt oder sonst von Ihnen oder in Ihrem Namen autorisiert ist.

8.5 Sie tragen das vollständige Risiko für jeden Verlust, der Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen dadurch entsteht, dass Sie auf den Vetera-Dienst vertrauen, einschließlich im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften.

9. Sicherheit

9.1 Sicherheit hat für uns höchste Priorität. Sie und Ihre Autorisierten Nutzer müssen Passwörter vor unbefugtem Zugriff und Gebrauch schützen und dürfen Passwörter weder anderen Autorisierten Nutzern noch sonstigen Dritten offenlegen; zudem dürfen Sie nicht veranlassen oder gestatten, dass ein Autorisierter Nutzer oder eine andere Person Passwörter im Namen eines Autorisierten Nutzers verwendet.

9.2 Werden Passwörter unbefugt offengelegt oder verwendet, oder bestehen vernünftige Gründe für die Annahme, dass dies der Fall ist, müssen Sie uns unverzüglich informieren und angemessene Einzelheiten zu den Umständen mitteilen, einschließlich Angaben zu jenen Passwörtern, deren Sicherheit, Integrität oder Vertraulichkeit beeinträchtigt wurde oder möglicherweise beeinträchtigt ist.

9.3 Wir sind berechtigt, die Gültigkeit von Passwörtern auszusetzen oder zu beenden, wenn diese unbefugt offengelegt oder verwendet wurden oder wenn wir dies berechtigterweise annehmen. Wir sind nicht verpflichtet, den Zugang zum Vetera-Dienst wiederherzustellen (sei es durch Ausgabe von Ersatz-Passwörtern oder auf andere Weise), bis wir davon überzeugt sind, dass Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit des Vetera-Dienstes nicht mehr gefährdet sind.

10. Vorschriften

Wir werden die für die Erbringung der Dienstleistungen anwendbaren Vorschriften einhalten; Sie sind verpflichtet, dies bei Empfang und Nutzung der Dienstleistungen ebenfalls zu tun. Keine Bestimmung der Vereinbarung verpflichtet eine Partei dazu, gegen Vorschriften zu verstoßen. Soweit wir dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, haften wir nicht für Verstöße Ihrerseits gegen Vorschriften, die daraus resultieren, dass ein Haftungsfall (wie in Ziffer 19.1 definiert) vorliegt.

11. Audit

Sofern wir Ihnen eine jeweils angemessene Vorankündigung zukommen lassen, sind wir berechtigt zu verlangen, dass Sie einer von uns ordnungsgemäß bevollmächtigten Person (Mitarbeiter, Beauftragter oder sonstiger Vertreter) gestatten oder die erforderliche Erlaubnis verschaffen, Ihre Nutzung des Vetera-Dienstes zu prüfen und zu bewerten, inwieweit Sie die Vereinbarung einhalten. Dieses Prüfungsrecht umfasst den Zugang zu Geschäftsräumen und Systemen sowie das Recht zur Anfertigung von Kopien relevanter Aufzeichnungen. Bei der Durchführung eines Audits werden wir uns in angemessenem Umfang bemühen, wesentliche Beeinträchtigungen Ihres Geschäftsbetriebs zu vermeiden. Wir werden dabei angemessene Schutzmaßnahmen beachten, die Sie zum Schutz der Integrität, Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Systeme, Daten (einschließlich Kundendaten), Räumlichkeiten und Mitarbeiter vernünftigerweise verlangen.

12. Änderungen

Wir sind berechtigt, die Dienstleistungen aufgrund von Datensicherheitsrisiken oder zur Durchführung technischer Verbesserungen am Vetera-Dienst zu ändern. Wir werden Sie über wesentliche Änderungen mit angemessener Frist im Voraus informieren oder, sofern eine vorherige Ankündigung vernünftigerweise nicht möglich ist, unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes für die Änderung. Geringfügige Änderungen oder solche, die der Verbesserung der Dienstleistungen dienen, dürfen wir ohne vorherige Ankündigung vornehmen.

13. Kündigung

13.1 Jede Partei kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten kündigen, jeweils mit Wirkung zum Ablauf der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums.

13.2 Jede Partei (die „nicht vertragsbrüchige Partei”) kann die Vereinbarung durch Mitteilung an die andere Partei (die „vertragsbrüchige Partei”) mit sofortiger Wirkung zum Ende der Mitteilungsfrist kündigen, wenn die vertragsbrüchige Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese, sofern behebbar, nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang einer schriftlichen Aufforderung der nicht vertragsbrüchigen Partei behoben wird. Diese Aufforderung muss die Vertragsverletzung beschreiben, die Behebung verlangen und darauf hinweisen, dass andernfalls die Kündigung ohne weitere Mitteilung erfolgen kann. Die Nichtzahlung der Entgelte bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

13.3 Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit durch Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn in Bezug auf die andere Partei ein Insolvenzereignis eintritt, soweit eine solche Kündigung nicht durch Vorschriften untersagt ist. Jede Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines Insolvenzereignisses zu informieren (einschließlich der Einreichung einer Absichtserklärung zur Bestellung eines Insolvenzverwalters) oder wenn sie vernünftigerweise erwartet, dass ein solches Ereignis eintreten könnte.

13.4 Würde die Vereinbarung aufgrund einer Bestimmung an einem Tag enden, der nicht der letzte Tag eines Kalendermonats ist, so verlängert sich die Laufzeit automatisch, sodass die Vereinbarung erst mit Ablauf des letzten Tages dieses Kalendermonats endet.

14. Folgen der Beendigung

14.1 Die Beendigung der Vereinbarung berührt weder Rechte noch Pflichten der Parteien, die bis einschließlich zum Beendigungsdatum entstanden sind. Zudem bleiben die Ziffern 16 (Vertraulichkeit), 17 (Geistige Eigentumsrechte), 18 (Freistellung) und 19 (Haftungsbeschränkung) sowie jede weitere Bestimmung, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus fortgelten soll, auch nach Beendigung der Vereinbarung wirksam.

14.2 Das Recht zur Nutzung des Vetera-Dienstes erlischt unmittelbar mit dem Beendigungsdatum. (i) Innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Beendigung müssen Sie sämtliche Ihrer Daten aus Vetera abrufen und löschen; hiervon ausgenommen sind Daten, die in automatisch erstellten Archiv- oder Backup-Systemen gespeichert sind („Archivdaten”). (ii) Wir sind berechtigt, Ihre Daten, die nach Ablauf dieses Zeitraums noch in Vetera verbleiben, dauerhaft zu löschen. Wir sind berechtigt, Kopien von Archivdaten zu behalten, sofern eine Identifizierung und Vernichtung dieser Archivdaten mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. In diesem Fall werden wir auf Archivdaten nicht ohne Ihre Zustimmung zugreifen, es sei denn, dies ist zur Einhaltung von Vorschriften erforderlich.

14.3 Sämtliche Entgelte, die zum Beendigungsdatum noch ausstehen, werden mit Wirksamwerden der Beendigung sofort fällig und zahlbar.

15. Gewährleistung und Zusicherungen

15.1 Jede Partei sichert der anderen zu und garantiert, dass sie über die volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen und ihre daraus resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.

15.2 Alle Gewährleistungen, Bedingungen oder Bestimmungen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung aufgeführt sind und die ansonsten kraft Gesetzes oder anderweitig in diese Vereinbarung einbezogen oder impliziert wären (mit Ausnahme des Eigentumsrechts an Waren), werden hiermit ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung ist gesetzlich unzulässig.

16. Vertraulichkeit

16.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen verpflichtet sich jede Partei gegenüber der anderen in Bezug auf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen: (i) sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln; (ii) vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht gegenüber Dritten offenzulegen, es sei denn gegenüber solchen Mitarbeitern, Beratern oder Erfüllungsgehilfen, die diese Informationen für die Zwecke der Vereinbarung kennen müssen (sog. Need-to-know-Prinzip); (iii) vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu verwenden (und insbesondere nicht dazu, einen eigenen kommerziellen oder sonstigen Vorteil zu erlangen); und (iv) sämtliche vertraulichen Informationen mit angemessener Sorgfalt und getrennt von allen sonstigen Informationen in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle aufzubewahren.

16.2 Diese Ziffer 16 gilt nicht für vertrauliche Informationen, die: (i) der empfangenden Partei oder ihren verbundenen Unternehmen bereits am Tag der Offenlegung ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig vorlagen; (ii) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich zugänglich sind oder zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich zugänglich werden, sofern dies nicht auf einen Verstoß gegen diese Vereinbarung zurückzuführen ist; oder (iii) aufgrund von Vorschriften oder aufgrund der Regeln einer anerkannten Börse offengelegt werden müssen, oder im Zusammenhang mit Verfahren vor einem zuständigen Gericht oder auf Grundlage einer gerichtlichen Anordnung oder zum Zweck der Einholung von Rechts- oder Steuerberatung, jedoch jeweils nur im rechtlich erforderlichen Umfang und nur zu dem Zweck der jeweiligen Offenlegung.

16.3 Die Parteien erkennen an, dass vertrauliche Informationen einen erheblichen Wert darstellen und dass ein bloßer Schadensersatz im Falle einer Verletzung dieser Geheimhaltungspflichten für eine Partei (oder ihre verbundenen Unternehmen) kein angemessenes Rechtsmittel darstellt. Daher ist jede Partei (und ihre verbundenen Unternehmen) berechtigt, ohne Nachweis eines konkreten Schadens Unterlassungsansprüche, einstweilige Verfügungen und sonstige angemessene gerichtliche Maßnahmen wegen eines tatsächlichen oder drohenden Verstoßes gegen diese Ziffer 16 geltend zu machen.

17. Geistige Eigentumsrechte

17.1 Nichts in der Vereinbarung berührt die Inhaberschaft an geistigen Eigentumsrechten, die wir oder Sie unmittelbar vor dem Vertragsbeginn besitzen; in Ihrem Fall betrifft dies insbesondere die Inhaberschaft an Ihren Daten. Sämtliche Rechte verbleiben bei der jeweils berechtigten Partei.

17.2 Wir gewährleisten, dass die Erbringung des Vetera-Dienstes und des Zahlungsdienstes keine Urheberrechte oder vergleichbaren Rechte verletzt, die nach den Gesetzen der Länder bestehen, in denen Autorisierte Nutzer den Vetera-Dienst nutzen.

18. Freistellung

Sie stellen uns, unsere verbundenen Unternehmen sowie unsere bzw. deren Organmitglieder, Mitarbeiter, Beauftragte und Auftragnehmer (zusammen die „freizustellenden Personen”) von sämtlichen Verlusten frei, welche die freizustellenden Personen infolge oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter erleiden, die sich auf die Nutzung des Vetera-Dienstes oder Ihre Daten beziehen. Dies gilt nicht, soweit ein solcher Anspruch unmittelbar auf arglistige Täuschung, Fahrlässigkeit oder eine Verletzung der Vereinbarung durch uns zurückzuführen ist.

19. Haftungsbeschränkung

19.1 Haftungsfall

Diese Ziffer regelt unsere maximale Haftung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Vereinbarung sowie aufgrund von unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen (einschließlich Fahrlässigkeit), der Verletzung gesetzlicher Pflichten oder einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit der Vereinbarung (jeweils ein „Haftungsfall”). Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz, Arglist oder in jedem anderen Fall unberührt, in dem eine Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

19.2 Finanzielle Begrenzung

Unsere gesamte kumulierte Haftung für sämtliche Haftungsfälle ist auf einen Betrag begrenzt, der der Summe der Abonnementgebühren für die ersten drei (3) Monate entspricht oder, falls dieser Betrag höher ist, der ersten monatlichen Abonnementgebühr multipliziert mit drei (3).

19.3 Ausschluss von Folgeschäden

Wir haften in keinem Fall für entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, Geschäfts- oder Umsatzverlust, Verlust von Firmenwerten (Goodwill), entgangene erwartete Einsparungen, den Verlust oder die Beschädigung von Daten sowie für sonstige mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch einen Haftungsfall verursacht wurden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden im gewöhnlichen Lauf der Dinge eintritt, vorhersehbar war, im Bewusstsein der Parteien lag oder anderweitig entstanden ist.

19.4 Verjährungs- und Ausschlussfrist

Keine der Parteien ist berechtigt, einen Anspruch geltend zu machen, wenn mehr als zwölf (12) Monate vergangen sind seit (i) der Entstehung des Anspruchs oder, falls dieser Zeitpunkt später liegt, (ii) dem Zeitpunkt, an dem die Partei von dem Anspruch Kenntnis erlangte oder vernünftigerweise hätte Kenntnis erlangen müssen.

19.5 Keine Ansprüche gegen Einzelpersonen

Sie dürfen keine Ansprüche gegen einzelne Mitarbeiter, Vertreter oder Organmitglieder von uns in Bezug auf oder im Zusammenhang mit einem Haftungsfall geltend machen. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass auch keine Ihrer verbundenen Unternehmen solche Ansprüche erheben.

19.6 Preisfehler

Wir geben keine Zusicherung, Gewährleistung oder sonstige Verpflichtung ab, dass die Dienstleistungen nicht zu einem Preisfehler führen oder führen können. In keinem Fall haften wir oder unsere verbundenen Unternehmen für Preisfehler oder, ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit dieser Ziffer, für Schäden, die Ihnen, Ihren verbundenen Unternehmen oder Autorisierten Nutzern entstehen und die ganz oder teilweise verursacht oder mitverursacht wurden durch: (i) Handlungen oder Unterlassungen von uns oder unseren verbundenen Unternehmen beim Kopieren, Anpassen, Übersetzen, Anordnen oder sonstigen Verändern von Daten, Informationen oder Verfahren in Bezug auf Entgelte, Auslagen und sonstige Kosten, die von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen erhoben werden, oder die Art und Weise ihrer Berechnung; oder (ii) Fehler oder Unzulänglichkeiten in der Vetera-Plattform oder im Vetera-Dienst.

20. Höhere Gewalt (Force Majeure)

Wird eine Partei durch ein Ereignis höherer Gewalt daran gehindert, ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung ganz oder teilweise zu erfüllen, oder wird sie dadurch behindert oder verzögert, werden die Verpflichtungen dieser Partei für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt und in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Partei an der Erfüllung gehindert, dabei behindert oder verzögert wird. Ist die Erfüllung der Vereinbarung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt für einen Zeitraum von mehr als einem (1) Monat verhindert oder verzögert, ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung (ohne Haftung) mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.

21. Rechte Dritter

Soweit in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, begründet die Vereinbarung keine Rechte oder Vorteile zugunsten Dritter und verleiht keiner Person, die nicht Vertragspartei ist, ein durchsetzbares Recht.

22. Mitteilungen

22.1 Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung müssen in Schriftform erfolgen. Wir können Mitteilungen an Sie über Ihr Konto, an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse oder über produktinterne Benachrichtigungen bereitstellen. Sie stimmen zu, dass jede elektronische Kommunikation etwaige gesetzliche Formerfordernisse erfüllt, insbesondere das Erfordernis der Schriftform. Jede Mitteilung an Sie gilt am ersten Werktag nach dem Versand als zugegangen.

22.2 Mitteilungen von Ihnen an uns sind per E-Mail an die eingangs angegebene Adresse zu senden. Ihre Mitteilungen gelten mit dem Zeitpunkt des tatsächlichen Eingangs bei uns als zugegangen.

23. Vollständige Vereinbarung

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen uns in Bezug auf die Dienstleistungen dar und ersetzt alle vorherigen Erklärungen sowie sonstige Zusicherungen, Vereinbarungen, Verständigungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen, die durch uns oder unter Beteiligung von uns oder Dritten in Bezug auf die Dienstleistungen erfolgt sind (einzeln oder gemeinsam als „Geschäftsbeziehungen” bezeichnet). Jede Partei hat diesen Vertrag geschlossen, ohne sich auf andere Geschäftsbeziehungen zu verlassen, als jene, die ausdrücklich in diesem Vertrag festgehalten sind. Weder Sie noch wir haben Ansprüche in Bezug auf die in diesem Vertrag ausdrücklich festgehaltenen Geschäftsbeziehungen, außer aufgrund einer Vertragsverletzung; dies erfolgt unter Ausschluss jeglicher sonstiger Ansprüche in Bezug auf diese Geschäftsbeziehungen. Die Haftung einer Partei für arglistige Täuschung bleibt von diesem Vertrag unberührt.

24. Änderungen

Wir sind berechtigt, diese Nutzungsbedingungen, die Nutzungsbedingungen für professionelle Dienstleistungen, die Auftragsverarbeitungsbedingungen und die Nutzungsbedingungen für den Zahlungsdienst (jeweils ein „Vertragsdokument”) von Zeit zu Zeit zu ändern, indem wir Sie gemäß Ziffer 22 (Mitteilungen) informieren oder das geänderte Vertragsdokument auf unserer Website veröffentlichen. Im Rahmen der Mitteilung geben wir das Datum des Inkrafttretens der Änderungen an.

25. Rechte sind kumulativ

Unsere jeweiligen Rechte aus der Vereinbarung bestehen kumulativ und schließen, soweit in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt, sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte und Rechtsbehelfe nicht aus.

26. Weitergehende Mitwirkung

Jede Partei wird auf Verlangen und auf Kosten der anderen Partei alle Urkunden und sonstigen Dokumente unterzeichnen sowie alle Handlungen vornehmen, die die andere Partei nach billigem Ermessen verlangt, um die Bestimmungen der Vereinbarung wirksam umzusetzen und ihre volle Wirkung zu entfalten.

27. Verzicht

Ein Unterlassen oder eine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung oder Durchsetzung ihrer Rechte aus der Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte. Ein solcher Verzicht berührt weder die Wirksamkeit der Vereinbarung ganz oder teilweise noch die sonstigen Rechte der jeweiligen Partei. Der Verzicht auf ein Recht bei einer spezifischen Gelegenheit stellt keinen Verzicht auf dieses Recht für die Zukunft oder auf ein anderes Recht dar.

28. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung der Vereinbarung rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar, so gilt diese Bestimmung in dem betreffenden Umfang als aus der Vereinbarung ausgeschlossen. Die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

29. Abtretung

Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus der Vereinbarung, einschließlich des Rechts auf Erhalt der Entgelte, abzutreten. Sie dürfen Ihre Rechte aus der Vereinbarung nicht abtreten, übertragen, belasten, veräußern oder anderweitig darüber verfügen.

30. Keine Partnerschaft

Weder Sie noch wir vereinbaren durch die Vereinbarung eine Gewinnbeteiligung oder begründen ein Partnerschaftsverhältnis zwischen uns.

31. Öffentlichkeitsarbeit / Referenznennung

Wir sind berechtigt, Sie als Kunden von Nordhealth/Vetera zu benennen, einschließlich der Verwendung Ihres Logos und Ihres Namens auf unserer Website sowie in Marketingmaterialien. Wir werden dabei von Ihnen bereitgestellte Verfahren und Richtlinien zur Darstellung Ihres Namens und Logos beachten.

32. Anwendbares Recht

Die Vereinbarung sowie sämtliche Ansprüche und Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr ergeben, unterliegen ausschließlich dem Recht Finnlands und sind nach diesem auszulegen, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

33. Gerichtsstand

33.1 Sofern eine gütliche Einigung durch Verhandlungen nicht erzielt werden kann, werden alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit ergeben, durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung für beschleunigte Verfahren der Finnischen Handelskammer endgültig entschieden. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Helsinki, Finnland. Die Verfahrenssprache ist Englisch; der Schiedsspruch wird in englischer Sprache erlassen. Das Schiedsverfahren sowie sämtliche damit zusammenhängenden Unterlagen und Informationen sind von den Parteien als vertrauliche Informationen zu behandeln.

33.2 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ist jede Partei berechtigt, fällige Forderungen aus dieser Vereinbarung vor den ordentlichen Gerichten am eingetragenen Sitz der jeweils anderen Partei geltend zu machen.

33.3 Jede Partei kann vor oder während eines Schieds- oder Gerichtsverfahrens bei einem zuständigen Gericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen, sofern eine solche Maßnahme erforderlich ist, um ihre Rechte und Interessen bis zum Abschluss des Verfahrens zu sichern.


B. Glossar

1. Definitionen

Soweit der Zusammenhang nichts anderes erfordert, haben großgeschriebene Begriffe in der Vereinbarung die ihnen dort zugewiesene Bedeutung; darüber hinaus gelten die folgenden Definitionen:

Konto (Account) bezeichnet ein aktives Konto eines Autorisierten Nutzers im Vetera-Dienst.

Verbundenes Unternehmen (Affiliate) bezeichnet im Verhältnis zu einer Gesellschaft, Personengesellschaft oder sonstigen Person (einschließlich einer Vertragspartei) jede andere Gesellschaft, Personengesellschaft oder sonstige Person, die diese kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Kontrolle (Control) bezeichnet das wirtschaftliche Eigentum an mehr als fünfzig Prozent (50 %) des stimmberechtigten Grundkapitals oder die rechtliche Befugnis, die Leitung oder Ausrichtung der betreffenden Gesellschaft direkt oder indirekt zu bestimmen oder zu veranlassen; der Begriff kontrolliert (Controlled) ist entsprechend auszulegen.

KI-Dienste (AI Services) bezeichnet sämtliche oder einzelne Softwareanwendungen und Dienste des KI-Dienstanbieters, die Technologien künstlicher Intelligenz nutzen, einschließlich maschinelles Lernen, natürliche Sprachverarbeitung oder prädiktive Analytik, und die jeweils über das KI-Tool zugänglich sind.

KI-Dienstanbieter (AI Service Provider) bezeichnet den Dienstanbieter und dessen verbundene Unternehmen, welche die KI-Dienste bereitstellen.

KI-Tool (AI Tool) bezeichnet jede Funktion der Vetera-Plattform, die es Autorisierten Nutzern ermöglicht, Anfragen, Informationen, Prompts oder Anweisungen, einschließlich Ihrer Daten, an die KI-Dienste zu übermitteln, um Aufgaben wie Datenanalyse, Automatisierung oder Entscheidungsunterstützung auszuführen. KI-Tools werden von unabhängigen Drittanbietern entwickelt und betrieben und unterliegen deren jeweiligen Nutzungsbedingungen.

Autorisierter Nutzer (Authorised User) bezeichnet eine Person, die als Mitarbeiter, Beauftragter, Vertretungskraft oder sonstiger unabhängiger Auftragnehmer von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen zur Nutzung des Vetera-Dienstes berechtigt ist und deren Nutzungsberechtigung im Vetera-Dienst durch ein Konto registriert oder in anderer, von Nordhealth jeweils genehmigter Weise dokumentiert ist.

Werktag (Business Day) bezeichnet Montag bis Freitag, unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage und Bankfeiertage in Finnland.

Entgelte (Charges) bezeichnet die Entgelte und Aufwendungen, auf die sich Ziffer 5 (Entgelte) sowie die Vereinbarung beziehen.

Vertragsbeginn (Commencement Date) bezeichnet das Datum, an dem der erste Abonnementvertrag oder die erste Leistungsbeschreibung von Ihnen und von uns unterzeichnet wurde, Sie mit der Nutzung des Vetera-Dienstes beginnen oder wir auf Ihr Verlangen hin Dienstleistungen erbringen – je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.

Vertrauliche Informationen (Confidential Information) bezeichnet im Verhältnis zu einer Partei oder deren verbundenen Unternehmen: das Bestehen und die Nutzungsbedingungen der Vereinbarung sowie sämtliche sonstigen Informationen und Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf die Geschäftstätigkeit oder Kunden dieser Partei bzw. des jeweiligen verbundenen Unternehmens, die der anderen Partei im Rahmen der Vereinbarung zur Kenntnis gelangen, unabhängig davon, ob dies mündlich oder in dokumentarischer, elektronischer oder sonstiger Form erfolgt, einschließlich sämtlicher solcher Informationen, die der anderen Partei bereits am Vertragsbeginn vorlagen.

Berater (Consultant) bezeichnet eine natürliche Person, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden soll oder eingesetzt wird.

Auftragsverarbeitungsbedingungen (Data Processing Terms) bezeichnet die Nutzungsbedingungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Auftrag im Rahmen der Dienstleistungen, abrufbar unter: https://www.provet/dpa.

Dokumentation (Documentation) bezeichnet die Materialien, die unter https://support.provet.com/hc/en-gb abrufbar sind.

Ereignis höherer Gewalt (Force Majeure Event) bezeichnet jedes Ereignis außerhalb des angemessenen Einflussbereichs einer Partei, das die Leistungserbringung dieser Partei beeinträchtigt, einschließlich höherer Gewalt, Krieg, Terrorismus, Feuer und Naturkatastrophen, die nicht hätten vermieden werden können; ausgenommen sind Arbeitskampfmaßnahmen der leistungspflichtigen Partei oder unzureichende finanzielle Mittel.

Gute Branchenübung (Good Industry Practice) bezeichnet den Grad an Fachkenntnis, Sorgfalt, Umsicht und Voraussicht, der vernünftigerweise und üblicherweise von einer qualifizierten und erfahrenen Person unter gleichen oder vergleichbaren Umständen erwartet werden kann.

Erstlaufzeit (Initial Term) bezeichnet den Zeitraum, beginnend um 00:01 Uhr am Vertragsbeginn und endend um Mitternacht an dem im Abonnementvertrag festgelegten Datum, vorbehaltlich Ziffer 1.2.

Insolvenzereignis (Insolvency Event) bezeichnet jeweils einen oder mehrere der folgenden Umstände in Bezug auf eine Partei: (a) jede Maßnahme, jedes Gerichtsverfahren oder jeder sonstige Schritt, der von einer Person in irgendeiner Rechtsordnung ergriffen wird im Zusammenhang mit oder mit dem Ziel: (i) der Liquidation, Auflösung, Verwaltung oder Reorganisation einer Partei; (ii) der Bestellung eines Liquidators, Insolvenzverwalters, Sachwalters, Zwangsverwalters, Administrators oder eines vergleichbaren Amtsträgers in Bezug auf eine Partei oder deren Vermögenswerte; (iii) der Durchsetzung einer Sicherheit an Vermögenswerten einer Partei; oder (iv) einer Beschlagnahme, Sequestration, Pfändung oder Zwangsvollstreckung in Bezug auf einen wesentlichen Vermögenswert einer Partei, sofern dies nicht so bald wie vernünftigerweise möglich zurückgenommen oder abgewiesen wird; (b) die Partei ist nicht in der Lage, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu zahlen, oder ist insolvent; (c) die Partei trifft eine Vergleichs- oder sonstige Vereinbarung mit einem Gläubiger oder Gläubigern; oder (d) ein entsprechendes Ereignis tritt in einer Rechtsordnung ein, in der die Partei gegründet wurde oder ansässig ist.

Geistige Eigentumsrechte (Intellectual Property Rights) bezeichnet sämtliche Patente, Marken, Unternehmenskennzeichen, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Datenbankrechte, Designrechte, Rechte an Erfindungen sowie sämtliche sonstigen Rechte am geistigen Eigentum, unabhängig davon, ob diese registriert oder registrierbar sind und unabhängig davon, ob sie weltweit bestehen, einschließlich sämtlicher Anmeldungen und Antragsrechte sowie des zugehörigen Geschäfts- oder Firmenwerts.

Verlust / Verluste (Loss / Losses) umfasst sämtliche Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen.

Passwörter (Passwords) bezeichnet Login-Daten, private Schlüssel, Passwörter sowie sonstige Daten oder Informationen, die eine unbefugte Nutzung des Vetera-Dienstes verhindern sollen.

Zahlungsdienst (Payment Service) bezeichnet die Bereitstellung unserer Integration mit den Zahlungsdiensten der Adyen N.V. (oder deren jeweiligem Ersatz) an Sie, vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen für den Zahlungsdienst.

Nutzungsbedingungen für den Zahlungsdienst (Payment Service Terms) bezeichnet die zusätzlichen Nutzungsbedingungen für die Erbringung des Zahlungsdienstes, abrufbar unter: https://www.provet/payment-service-terms.

Preisfehler (Pricing Error) bezeichnet einen Fehler, eine Auslassung oder Unzulänglichkeit in einem von Ihnen oder Ihren verbundenen Unternehmen betriebenen Prozess im Zusammenhang mit der Nutzung des Vetera-Dienstes, der die Erhebung oder Rechnungsstellung von Entgelten, Auslagen und sonstigen Kosten durch Sie oder Ihre verbundenen Unternehmen betrifft.

Professional Services (Professionelle Dienstleistungen) bezeichnet sämtliche oder einzelne Aufgaben zur produktiven Inbetriebnahme des Vetera-Dienstes sowie zur Unterstützung oder Verbesserung der Nutzung des Vetera-Dienstes, wie in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.

Nutzungsbedingungen für Professional Services (Professional Services Terms) bezeichnet die zusätzlichen Nutzungsbedingungen für professionelle Dienstleistungen, abrufbar unter: https://www.provet/professional-services-policy.

Entgelte für Professional Services (Professional Services Charges) bezeichnet die Vergütung für professionelle Dienstleistungen, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegt ist oder nach deren Regelungen berechnet wird.

Vetera / Vetera-Plattform bezeichnet die proprietäre Anwendung, wie in der Dokumentation beschrieben, einschließlich APIs, die von uns in der jeweils von uns freigegebenen Form betrieben wird.

Vorschriften (Regulations) bezeichnet alle Gesetze sowie alle Regeln oder Vorschriften jeglicher Art, einschließlich Anordnungen, Instruktionen oder Weisungen einer zuständigen Behörde, sowie alle zugehörigen behördlichen Leitlinien, unabhängig davon, ob diese erlassen oder durchgesetzt wurden.

Verlängerungszeitraum (Renewal Term) bezeichnet jeden aufeinanderfolgenden Zeitraum, der im Abonnementvertrag festgelegt ist und gemäß Ziffer 1.2 endet; der erste Zeitraum beginnt unmittelbar nach der Erstlaufzeit.

Vetera-Dienst (Vetera Service) bezeichnet die Bereitstellung des Vetera-Dienstes sowie die zugehörigen Support-Dienstleistungen gemäß Ziffer 6 (Support und Verfügbarkeit).

Dienstleistungen (Services) bezeichnet den Vetera-Dienst, den Zahlungsdienst und die professionellen Dienstleistungen, jeweils einzeln oder zusammen.

Leistungsbeschreibung (Statement of Work) bezeichnet die schriftliche Beschreibung (sofern vorhanden), die zwischen uns vereinbart wurde und die Aufgaben zur produktiven Inbetriebnahme des Vetera-Dienstes oder zur Unterstützung/Verbesserung der Nutzung des Vetera-Dienstes beschreibt; sie kann gemäß den Nutzungsbedingungen für professionelle Dienstleistungen von Zeit zu Zeit geändert werden.

Abonnementvertrag bezeichnet eine schriftliche Anfrage von Ihnen (in einer mit uns abgestimmten Form) auf Erbringung des Vetera-Dienstes in einer von uns verlangten Form.

Abonnementgebühren (Subscription Charges) bezeichnet die Abonnementgebühren für Ihre Nutzung des Vetera-Dienstes, berechnet gemäß der Vereinbarung, jedoch ohne Transaktionsgebühren (sofern solche anfallen).

Virus bezeichnet jeden Code oder Datenbestand, der darauf ausgelegt oder angepasst ist, den Betrieb eines Computers oder Geräts zu beeinträchtigen oder den Zugriff auf Programme oder Daten zu verhindern oder zu behindern, einschließlich Computerviren und ähnlicher Schadsoftware.

Ihre Daten (Your Data) bezeichnet sämtliche oder einzelne Daten und Informationen, einschließlich Videos, Text, Ton und Bilder, die von Autorisierten Nutzern im Vetera-Dienst verarbeitet werden.

2. Auslegungsregeln

Die Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Vereinbarung. Ferner gilt:

2.1 „einschließlich” ist stets so auszulegen, dass die Aufzählung die Allgemeingültigkeit der vorangestellten Begriffe nicht einschränkt;

2.2 Verweise auf Dokumente (einschließlich der Vereinbarung) oder einzelne Bestimmungen beziehen sich auf das jeweilige Dokument oder die Bestimmung in der jeweils geltenden Fassung, wie sie durch Vereinbarung zwischen den Parteien gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit geändert wurde;

2.3 „schadlos halten” bedeutet, die freizustellende Partei auf Verlangen zu entschädigen, schadlos zu halten und auf einer Nach-Steuer-Basis von sämtlichen Ansprüchen freizustellen;

2.4 „Schriftform” umfasst jede Methode der Wiedergabe von Wörtern in lesbarer und dauerhafter Form, einschließlich E-Mail;

2.5 „Rechte” umfasst die Rechte und Rechtsbehelfe der betreffenden Partei; und

2.6 der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt.

3. Verpflichtungen verbundener Unternehmen / Zurechnung

Jede Verpflichtung einer Partei aus der Vereinbarung sowie jeder Verweis auf eine Handlung oder Unterlassung einer Partei umfasst, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, (im ersten Fall) die Verpflichtung der Partei sicherzustellen, dass die entsprechende Verpflichtung (soweit erforderlich) durch ein verbundenes Unternehmen dieser Partei erfüllt wird, und (im zweiten Fall) die Zurechnung jeder Handlung oder Unterlassung eines verbundenen Unternehmens dieser Partei.

4. Rangfolge bei Widersprüchen

Besteht ein Widerspruch oder eine Unstimmigkeit zwischen diesen Nutzungsbedingungen und einem Abonnementvertrag, so geht (vorbehaltlich der Ziffern 1.2 und 13.4) der Abonnementvertrag im Umfang des Widerspruchs bzw. der Unstimmigkeit vorrangig vor.


English version: Terms of Service