Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) sind zentrale Regelwerke für die Abgabe und Anwendung von Medikamenten in der Tiermedizin in Deutschland. 2025 kommen neue Anforderungen auf Tierärztinnen und Tierärzte zu – wir erklären, was das konkret bedeutet und wie Vetera Sie dabei unterstützt.
Was ist die TÄHAV und das TAMG?
Die Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) regelt, wie Tierärzte Arzneimittel in ihrer Praxis einsetzen und abgeben dürfen. Sie sorgt für einen sicheren Umgang mit Medikamenten und enthält unter anderem Vorschriften zur Dokumentation.
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ist seit 2022 in Kraft und setzt EU-Vorgaben für den verantwortungsvollen Einsatz von Tierarzneimitteln um. Eine wichtige Neuerung darin ist die Behandlungsanweisung nach §44 TAMG, die nun auch für Kleintiere verpflichtend ist.
Was ändert sich für mich?
Ab 2025 müssen Tierärztinnen und Tierärzte Antibiotika-Daten für Kleintiere erfassen und ab Januar 2026 an die HIT-Datenbank melden – ein System, das aus der Nutztiermedizin bereits bekannt ist.
Konkret bedeutet das:
- Sie müssen dokumentieren, welche Antibiotika Sie verschreiben, an welches Tier und mit welcher Behandlungsanweisung.
- Diese Daten müssen später rückwirkend für das gesamte Jahr 2025 an die HIT-Datenbank übermittelt werden.
- Die Behandlungsanweisung muss immer vorliegen, wenn Antibiotika abgegeben oder angewendet werden.
- Falls Sie bereits Antibiotika für Nutztiere erfassen, werden viele Stammdaten übernommen – für Kleintiere müssen Sie jedoch zusätzliche Angaben ergänzen.
Was ändert sich in Vetera?
Vetera erleichtert Ihnen die Umsetzung der neuen Vorgaben mit folgenden Funktionen:
- Behandlungsanweisung einfach erstellen: Die Behandlungsanweisung nach §44 TAMG kann direkt in Vetera hinterlegt, ausgefüllt und gedruckt werden.
- Automatische Stammdatenübernahme: Wenn Sie bereits Stammdaten für Nutztiere gepflegt haben, können diese für Kleintiere ergänzt werden.
- Daten für die HIT-Datenbank erfassen: Sie können alle erforderlichen Informationen zu Antibiotika direkt in Vetera hinterlegen und später an HIT exportieren.
- Checkliste für die Einrichtung: In den Vetera-Einstellungen können Sie sicherstellen, dass alle relevanten Funktionen aktiviert sind.
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
- In der Vetera-Wissensdatenbank: Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung zur Behandlungsanweisung und Datenpflege.
- Im Vetera-Video-Tutorial: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie die Behandlungsanweisung in Vetera einrichten.
- Beim zuständigen Veterinäramt: Bei Unsicherheiten können Sie sich immer an Ihr zuständiges Veterinäramt wenden.
- Beim deutschen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Hier finden Sie die aktuellen Regelungen zur TÄHAV und TAMG.
Wir halten Sie zu weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Bei Fragen steht Ihnen unser Customer Support Team jederzeit zur Verfügung.