Einführung der TSE-Pflicht für Deutschland

Seit Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Diese besagt, dass sich alle Unternehmen, die mit elektronischer Registrierkasse arbeiten, mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausstatten müssen. Das Bundesfinanzministerium (BFM) verlangt bis zum 30. September 2020 für alle jene Unternehmen den Einbau einer solchen TSE. 

Tierarztpraxen und Tierkliniken, die über Vetera kassieren, gehören zu oben beschriebenen Unternehmen, die laut Bundesfinanzministerium eine TSE benötigen.

Was macht die TSE? 

Die TSE stellt eine Schutzmaßnahme gegen Manipulation an digitalen Aufzeichnungen dar. Sie soll verhindern, dass Buchungen, die über die elektronische Registrierkasse getätigt werden, nachträglich verändert oder komplett gelöscht werden. Die TSE protokolliert somit ab Installation jegliche Buchung und speichert diese, was eine lückenlose Überprüfung jeder getätigten Aufzeichnung für das Bundesfinanzministerium ermöglicht.

Wie sieht die TSE aus?

Eine TSE für Ihre Kasse kommt als Hardware und funktioniert wie ein USB-Stick. Er wird in einen freien USB-Port in Ihren Hauptrechner gesteckt und installiert. Nach Installation muss nichts weiter getan werden und die TSE protokolliert nun jede Buchung, die über Vetera erfolgt.

Update – Fristverlängerung in 15 Bundesländern

Aufgrund der Corona-Pandemie haben 15 Bundesländer gemeinsam eine Fristverlängerung  für die Einrichtung der TSE beschlossen. Im Folgenden finden Sie die Links zur jeweiligen Veröffentlichung dieser für Ihr Bundesland: