E-Rechnungspflicht – Was ändert sich für unsere Kund*innen?

Ab dem 1. Januar 2025 ist der Empfang der elektronische Rechnung (E-Rechnung) für Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Erst ab frühestens Januar 2027 müssen Tierärzt*innen die e-Rechnung auch versenden können. Diese neue Regelung betrifft auch Tierarztpraxen und erfordert eine schrittweise Umstellung auf digitale Rechnungsformate. Hier erfahren Sie, was konkret auf Sie zukommt und wie Vetera Sie dabei unterstützt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie enthält maschinenlesbare Daten und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben der EU-Norm EN 16931. Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung und wird zukünftig nicht mehr als gültige Rechnung anerkannt. Folgende Formate sind gültig:

  • XRechnung: Standardformat für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber.
  • ZUGFeRD: Kombiniert maschinenlesbare XML-Daten mit einer PDF-Darstellung.

Warum wird die E-Rechnung eingeführt?

Die Einführung der E-Rechnung soll die Digitalisierung im Rechnungswesen vorantreiben, Prozesse effizienter gestalten und den Mehrwertsteuerbetrug eindämmen. Sie ermöglicht eine schnellere Verarbeitung und minimiert manuelle Fehler. Die E-Rechnung bietet folgende Vorteile:

  • Automatisierte Verarbeitung: Rechnungen können direkt in Buchhaltungssystemen weiterverarbeitet werden.
  • Zeitersparnis: Kein manuelles Erfassen mehr nötig.
  • Nachhaltigkeit: Weniger Papierverbrauch.
  • Reduzierung von Fehlern: Keine Übertragungsfehler durch manuelle Eingabe.

Betrifft mich die E-Rechnung?

Die Einführung der E-Rechnung erfolgt schrittweise:

  • Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro im Vorjahr müssen E-Rechnungen versenden.
  • Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen, mit Ausnahme von Kleinunternehmern nach § 19 UStG, müssen E-Rechnungen versenden. Papierrechnungen und einfache PDF-Rechnungen sind dann nicht mehr zulässig.

Welche Übergangsregelungen gibt es?

  • 2025 – 2026: Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen oder PDFs versenden, sofern der Empfänger zustimmt.
  • 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz müssen E-Rechnungen verpflichtend versenden.
  • 2028: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden, außer Kleinunternehmer.

Was ändert sich in Vetera?

Empfang von E-Rechnungen

Für den reinen Empfang einer E-Rechnung genügt ein einfaches E-Mail-Postfach.

ABER: Unternehmen müssen seit 2025 nicht nur den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen, sondern auch:

  • die Prüfung,
  • die Verarbeitung und
  • die unveränderliche Speicherung für 8 Jahre (neue Frist seit 2025).

Dafür ist es zwingend erforderlich, die XML-Daten zu verarbeiten, die Bestandteil einer jeden E-Rechnung sind – sowohl bei der XRechnung (reine XML-Datei) als auch beim ZUGFeRD-Format (PDF mit XML-Datei). In der Praxis wird damit eine Buchhaltungssoftware für jedes Unternehmen unverzichtbar.

Dazu zählen Buchhaltungssoftware und spezielle E-Rechnungsprogramme wie Datev, Lexware, Quicken, Banana, Lexoffice etc. Diese Programme müssen in der Lage sein, XML-basierte Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung zu empfangen, zu lesen und zu archivieren. Die Software sollte GoBD-konform sein, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Wichtig: Vetera ist keine Buchhaltungssoftware. Dementsprechend ist der Empfang von E-Rechnungen in Vetera nicht erforderlich. Aber: Wir haben Anbindungsmöglichkeiten zu vielen Buchhaltungsprogrammen und können die meisten Steuerberater abdecken.

Versand von E-Rechnungen

Vetera arbeitet an der Integration der E-Rechnung und wird Ihnen rechtzeitig eine Lösung bereitstellen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Künftig wird es möglich sein, E-Rechnungen direkt aus Vetera heraus zu erstellen und zu versenden. Dies erleichtert die rechtskonforme Rechnungsstellung für Tierarztpraxen und sorgt für eine nahtlose Dokumentation innerhalb des Systems.

  • Rechtssichere Rechnungsstellung: Vetera wird eine Funktion zur Erstellung und zum Versand von E-Rechnungen bereitstellen.
  • Einfache Handhabung: Die Umstellung wird nahtlos in Ihre bestehende Rechnungsverwaltung integriert.
  • Zukunftssicherheit: Alle gesetzlichen Anpassungen werden von Vetera automatisch umgesetzt.

Wir werden Sie zeitnah über die nächsten Schritte und Hotfixes informieren.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema?

Wir bei Vetera beschäftigen uns derzeit intensiv mit dem Thema e-Rechnung und prüfen, wie wir den sogenannten “ZUGFeRD-Standard” sinnvoll integrieren. Wir halten Sie zu weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Bei Fragen, die Vetera betreffen, steht Ihnen unser Customer Support Team gerne zur Verfügung.